Monat: Dezember 2021

Neujahrsgruß und Absage des Dreikönig-Schießens

In zurückliegenden Jahren war es üblich, dass wir neben dem Jahresabschlusshock das neue Jahr mit einem Dreikönigs-Schießen wieder begonnen haben.  Auch mit dieser Tradition müssen wir wieder angesichts der Corona-bedingten Entwicklung brechen und das Dreikönigsschießen zum Jahresbeginn 2022 leider ausfallen lassen.

Es tut uns wirklich leid….aber es geht nicht anders.

Dennoch wünschen wir all unseren Mitgliedern, Unterstützern und Gästen frohe Weihnachstage und einen guten Start in das neue Jahr 2022.

Bleiben Sie gesund…..

 

Das Schützenhaus ist bis 11.1.2022 nun geschlossen und ab 12.1.2022 wieder geöffnet, derzeit aber nach der bestehenden 2 G + Regel.

 

Klaus Stoffel

OSM

22.12.2021

Jahresabschluss

In zurückliegenden Jahren war es üblich, dass wir den Abschluss des Sportjahresmit einem gemeinsamen Abend gefeiert haben. Dieses „Traditionstreffen“ müssen wir in diesem Jahr leider ausfallen lassen.

Die Vorgaben der Corona-Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg würden eine Spaltung unserer Mitglieder in zwei Gruppen bedeuten, Zutritt hätten nur die Mitglieder, die die Vorgabe 2 G + erfüllen, Ausnahme für die Mitglieder, die innerhalb der letzten 6 Monate die 2. Impfung erhielten oder generell Booster-geimpft sind, alle anderen Mitglieder müssten einen Test vorlegen oder zu Hause bleiben.

Das wollen wir nicht……

Das Schützenhaus ist aber nach der bestehenden 2 G + Regel geöffnet, es fällt somit nur die Vereinsveranstaltung aus.

Corona aktuell

Aktuelle Änderungen der CoronaVO Sport 

Änderungen zum 7. Dezember 2021

 

Veranstaltungen

  • Veranstaltungen dürfen in der Alarmstufe II mit höchstens 50 Prozent der zugelassenen Kapazität und maximal 750 Besucherinnen und Besuchern durchgeführt werden. Unverändert bleiben die Zutrittsregelungen und Kapazitätsbeschränkungen in den übrigen Stufen.
  • In der Alarmstufe II kann der Ausschank und Konsum von alkoholischen Getränken an Sportstätten, Verkehrs- und Begegnungsflächen sowie sonstigen öffentlichen Orten von der zuständigen Ortspolizeibehörde künftig untersagt werden.

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