In zurückliegenden Jahren war es üblich, dass wir den Abschluss des Sportjahresmit einem gemeinsamen Abend gefeiert haben. Dieses „Traditionstreffen“ müssen wir in diesem Jahr leider ausfallen lassen.

Die Vorgaben der Corona-Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg würden eine Spaltung unserer Mitglieder in zwei Gruppen bedeuten, Zutritt hätten nur die Mitglieder, die die Vorgabe 2 G + erfüllen, Ausnahme für die Mitglieder, die innerhalb der letzten 6 Monate die 2. Impfung erhielten oder generell Booster-geimpft sind, alle anderen Mitglieder müssten einen Test vorlegen oder zu Hause bleiben.

Das wollen wir nicht……

Das Schützenhaus ist aber nach der bestehenden 2 G + Regel geöffnet, es fällt somit nur die Vereinsveranstaltung aus.