Tag: 10. Mai 2020

Vorgaben für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs

Standbelegung für die Zeit des eingeschränkten Trainingsbetriebs
Kugeldisziplinen Betreten des Schützenhauses über den Haupteingang Wartebereich im Aussengelände Verlassen des Schützenhauses über den KK-Stand (Hierdurch vermeiden wir ein Begegnen von Schützen Und Auflösen des Mindestabstands)

1. Sportpistole
Belegt werden dürfen nur die Stände 1/3/5/8/10 und 12

2. Langwaffen (50 m-Stand)
Belegt werden dürfen nur die Stände 2/4/6/8/10

Nach dem Training bitte in die Trainingsliste eintragen

Leitfaden für die Öffnung unserer Standanlagen im Freien

Unter „Sportstätten im Freien“ können wir unsere KK- und Pistolenanlagen einreihen, da diese mit Festlegung in der Genehmigung der Standabnahme als „teilüberdachte Standanlagen im Feien“ genehmigt sind.

Schießsportanlagen in geschlossenen Räumen dürfen noch nicht geöffnet, d.h. genutzt werden, ebenso die Schützenstuben.

Bitte bei der Teilöffnung der Schießsportanlage folgende Punkte beachten: Weiterlesen