Die bisherigen Corona-Auflagen für dem Sportbetrieb entsprechend der Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg sind mit der Verordnung des Kultusministeriums und Sozialministeriums über Sport ab 1. Juli 2020 aufgehoben.

Dies bedeutet für uns:

 

1. Wir können in Gruppen bis zu 20 Personen uneingeschränkt und ohne Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands unser Training durchführen.

Somit können alle Stände, gleich ob Kugel oder Bogen entsprechend der Sportordnung wieder genutzt werden.

 

2. Sportliche Wettkämpfe in allen Disziplinen sind wieder zulässig.

 

3. Weiterhin Bestand hat:

  • die Maskenpflicht beim Betreten unserer Standanlagen
  • das Desinfizieren der Hände
  • und der Eintrag in die Trainingsliste

 

4. Beim Betreten unserer Schützenstube gilt Punkt 3 ebenfalls, sowie die Vorgaben an der Eingangstüre.

 

 

Klaus Stoffel

Oberschützenmeister